
Beitragsordnung des
Förderverein Sportverein Gemmingen 2011 e. V.
Aufgrund § 5 (2) der Satzung hat die Mitgliederversammlung des Fördervereins Sportverein Gemmingen 2011 e. V. am 27.02.2026 die folgende Beitragsordnung beschlossen.
§ 1 Allgemeines
(1) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
(2) Die Beitragsordnung kann gem. § 5 (2) der Satzung nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
§ 2 Beitragsverpflichtung
(1) Die Mitglieder des Vereins sind nach § 5 (1) der Satzung verpflichtet, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Dieser Beitrag beträgt:
ab dem Jahr | 2027 | 2028 |
● für Kinder und Jugendliche: | 8,- Euro | 10,- Euro |
● für Erwachsene (ab 18 Jahren): | 16,- Euro | 20,- Euro |
2. Der Beitrag ist jährlich zum 01.03. fällig. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt nicht.
Wird der Betrag nicht fristgerecht geleistet, erfolgt eine Mahnung. Diese kann mit Mahnkosten i. H. v. 10,00 Euro verbunden werden. Erfolgt auf diese Mahnung keine Zahlung, wird eine letzte Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten
i. H. v. 15,00 Euro belegt werden kann.
Erfolgt auch auf diese Mahnung keine Zahlung, kann das Mitglied gem. § 4 (3) der Satzung auf Antrag des Vorstandes vom Verein ausgeschlossen werden.
3. Erfolgt die Aufnahme des Mitglieds bis zum 30.06., ist der volle Jahresbeitrag zu leisten; erfolgt die Aufnahme nach dem 30.06., ist nur die Hälfte des Jahresbeitrags zu leisten. Eine weitere Ermäßigung findet nicht statt.
4. Bei Austritt aus dem Verein erfolgt keine Erstattung gezahlter Beiträge.
5. Der Vorstand kann in Einzelfällen bei Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern den Beitrag ermäßigen, stunden oder erlassen. Hierzu haben die Mitglieder schriftliche Nachweise zu erbringen.
6. Der Beitrag wird grundsätzlich im Rahmen eines SEPA-Verfahrens geleistet. Die Mitglieder sollen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Die Mitgliedsbeiträge werden zum 01.03. des Geschäftsjahres eingezogen.
§ 3 Beitragskonto
Die Beiträge sind auf folgendes Vereinskonto zu entrichten:
Förderverein Sportverein Gemmingen 2011 e. V.
Kreissparkasse Heilbronn
IBAN: DE83 6205 0000 0000 2570 42
BIC: HEISDE66XXX


